1998 |
Seit 1998 steht Schwetzingen offiziell auf der deutschen Auswahlliste zur Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO. Mit dieser Vorauswahl wurde auf nationaler Ebene bereits ein unmissverständliches Zeichen für die überragende Bedeutung der ehemaligen Sommerresidenz des Kurfürsten Carl Theodors gesetzt. |
2005 |
Für den Schwetzinger Antrag haben sich der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, die Stadt Schwetzingen und das Landesamt für Denkmalpflege zusammengefunden. Zu Beginn des Jahres 2005 wurde im Schwetzinger Schloss ein gemeinsames Büro zur Koordination der Antragsvorbereitungen eingerichtet, das bis Januar 2007 bestand. Als Berater für den Prozess der Antragstellung konnte Herr Dr. Rob de Jong, langjähriger Präsident der internationalen Organisation für Historische Gärten ICOMOS-Ifla gewonnen werden. Im Sommer 2005 gaben der Finanzminister des Landes Baden-Württemberg, Herr Gerhard Stratthaus und der Oberbürgermeister der Stadt Schwetzingen, Herr Bernd Kappenstein bekannt, dass im Zentrum der Antragstellung nicht nur - wie ursprünglich vorgesehen - Schloss und Garten stehen werden, sondern auch die barocke Stadtanlage mit den Sichtachsen. Im September 2005 wurde vom Lenkungsausschuss der offizielle Titel des Antrags festgelegt: „Schwetzingen – kurfürstliche Sommerresidenz des 18. Jahrhunderts“. |
2006 |
Februar 2006 wurde der Managementplan fertig gestellt. Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste. Bis Ende 2006 wurden alle weiteren Unterlagen für den Antrag fertiggestellt. Im November fand die feierliche Unterzeichnung des Antrags durch den Finanzminister des Landes Baden-Württemberg Gerhard Stratthaus und den Schwetzinger Oberbürgermeister Bernd Kappenstein statt. |
2007 |
Im Januar wurde der Antrag termingerecht bei der UNESCO in Paris eingereicht. |
2008 |
Schwetzingen befindet sich in der Evaluierungsphase, d.h. der Antrag wird vom Welterbekomitee geprüft. Dabei wird die UNESCO durch Gutachten von ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) – dem Internationalen Rat für Denkmalpflege – unterstützt. |
2009 |
Die Antragssteller, das Land Baden-Württemberg und die Stadt Schwetzingen, beschließen aufgrund eines negativen Votums von ICOMOS, den Antrag auf Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO vorerst zurückzuziehen. Das Votum beruht nach Ansicht der Antragspartner auf falschen Annahmen, was gegenüber dem Welterbekomitee der UNESCO in einer Stellungnahme deutlich gemacht wurde. Durch die Rücknahme des Antrags vor der Sitzung des Welterbekomitees in Sevilla wahren die Antragsteller damit die Chance, den Antrag noch einmal einreichen zu können. |
2010 |
Unter dem Titel „Schwetzingen – Kurfürstliche Sommerresidenz“ wird der Neuantrag beim Welterbezentrum der UNESCO in Paris eingereicht. |