Die UNESCO, die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation mit Sitz in Paris, hat 1972 das "Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" (UNESCO-Welterbekonvention) verabschiedet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde.
Wichtigste Ziele:
- Erstellen einer Liste der Stätten des Menschheitserbes auf der ganzen Welt
- Sammeln von Informationen über den Zustand der Denkmäler des Welterbes
- Erhaltung der Denkmäler mit Hilfe eines Fördergeld-Fonds
- Schutz vor Zerstörung in Kriegszeiten
Über 180 Staaten haben die Konvention inzwischen unterzeichnet. Mit der Benennung von Kultur- und Naturstätten für die Welterbeliste der UNESCO verpflichten sich die betreffenden Staaten zu fortdauernden Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen. Die anderen Unterzeichnerstaaten verpflichten sich dazu, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Schutz dieser Stätten des Menschheitserbes beizutragen.