Hinweise

vorübergehende Schließung von Teilbereichen im Schlossgarten

Bitte beachten Sie:
Aufgrund der akuten Gefährdung durch herabfallende Äste und umstürzende Bäume ist eine Teilsperrung des Schlossgartens notwendig. 

Die Staatlichen Schlösser und Gärten versuchen die Einschränkungen so schnell wie möglich zu beheben und bitten um Verständnis, dass die Überprüfung aufgrund der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Bäume einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Übersicht der Sperrbereiche
Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle) ist auf dem gesamten Schlossareal* grundsätzlich verboten. Dieses Verbot basiert sowohl auf gesetzlichen als auch auf privatrechtlichen Vorschriften.
Das Verbot bezieht sich auf alle unbemannten Luftfahrtsysteme und Flugmodelle, ungeachtet deren Größe, Gewicht oder Versicherungsschutz.
Hintergrund für dieses Verbot ist die deutlich erhöhte Unfallgefahr für unsere Besucher.

* Das gesamte Schlossareal beinhaltet: alle baulichen Gebäudeanlagen der Schlossanlage inkl. Schlosshof, Schlossgarten, Blumenwiese und Regiebetrieb.

Fotografieren

Im Schlossgarten Schwetzingen ist das Fotografieren für private Zwecke (Erinnerungsfotos), zum eigenen Gebrauch und in geringem Umfang ohne Genehmigung möglich.
Hochzeitsaufnahmen/ Fotoshootings bedürfen der vorherigen Zustimmung der Schlossverwaltung Schwetzingen und sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Gewerbliche Fotografien sind nur nach vorheriger Genehmigung seitens der Schlossverwaltung gestattet.
Die Verwendung von Drohnen ist auf dem gesamten Schlossgelände untersagt.

Hier finden Sie ausführliche Informationen, sowie das Antragsformular:

Informationen zum Fotografieren im Schlossgarten (PDF - nicht barrierefrei*)

Richtlinien für Foto-/Filmaufnahmen (PDF - nicht barrierefrei*)

Antrag auf Erteilung einer Foto-/Drehgenehmigung (PDF - nicht barrierefrei*)

 

Die PDF-Dateien sind derzeit in den meisten Fällen leider nicht barrierefrei. Sollten Sie ein PDF benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch bei unserer Hotline unter +49(0)72 51.74-27 70. Diese informiert gern über die Inhalte der PDF-Dateien.

Warnung vor Astabbrüchen

Infolge von Trockenheit und hohen Temperaturen kommt es in den Gehölzbeständen in den Gärten und Parkanlagen vermehrt zu Abbrüchen von teilweise großen Ästen. Grund dafür ist, dass die Trockenheit bei den Altgehölzen zu einer erhöhten Verdunstung führt, wodurch der Saftstrom die Blätter und Zellen in den Kronen nicht mehr erreicht, weshalb Äste abgeworfen werden.
Der letztjährige sehr trockene und heiße Sommer hat zudem zur Schwächung und zu Schäden an Bäumen geführt, deren Folgen sich jetzt zeigen.
Für die Sicherheit der Besucher führen zertifizierte Baumkontrolleure regelmäßig und flächendeckend Sichtkontrollen und Baumbegutachtungen durch. Desweiteren wird regelmäßig Totholz entnommen und Sicherheitsfällungen vorgenommen. Das Abwerfen der Äste ist jedoch ein Schutzvorgang der Bäume, der im Bauminneren stattfindet und daher nicht vorhergesehen werden kann. Betroffen sind nicht nur Zweige, sondern auch Stark-Äste von bis zu 50 cm Durchmesser.
 
Die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten bittet alle Besucherinnen und Besucher der Parks, auf den Wegen zu bleiben, warnt trotz des verlockenden Schattens ausdrücklich vor dem Aufenthalt unter Altbäumen und rät vom Verweilen in diesen Bereichen ab!

Brandgefahr in den Gärten

Aufgrund von hohen Temperaturen und wenig Niederschlag sind die Wiesen und Rasenflächen der historischen Gärten und Parkanlagen sehr trocken. Offenes Feuer und Grillen ist nach den Parkordnungen in den Gärten generell verboten, aber die Parkbesucher und -besucherinnen werden noch einmal besonders darum gebeten, auch keine Zigaretten, Glasflaschen und anderen Abfall in den Anlagen fallen zu lassen. Damit wird nicht nur Vermüllung vermieden, sondern auch ein ungeplantes Entflammen der Vegetation verhindert.

Hunde

In den Räumen von Schloss Schwetzingen herrscht ein allgemeines Hundeverbot. Im Garten sind Hunde zugelassen. Per Schlossgartenordnung herrscht jedoch Leinenpflicht. Teleskopleinen sind untersagt. Gerne können Sie an unserer Kontrolle am Haupteingang diese gegen eine 2 m-Leine tauschen. Hintergrund der eingeschränkten Leinenlänge ist der Schutz der Wildtiere.

Zweiräder

Fahrradständer befinden sich im Ehrenhof rechts hinter dem Kassenhäuschen.
Im Ehrenhof von Schloss Schwetzingen gibt es auch Ladestationen für E-Bikes. Weitere 3 Ladestationen stehen beim Dreibrückentor zur Verfügung, dem Seiteneingang in den Schlossgarten von der Lindenstraße und vom Maschinenweg. 

Im Besucherzentrum (Schlossmittelbau) gibt es Schließfächer für das Gepäck. Außerdem sind an der Schlosskasse Reparaturkits und Überziehern für Klickpedalschuhe erhältlich.

Weiterer Service

Klappstühle stehen Ihnen im Schlossmuseum bereit.

Im Besucherzentrum stehen Schließfächer zur Verfügung. Bitte verstauen Sie hier Taschen und Rucksäcke für den Zeitraum der Schlossführungen.

Besuchsordnung

Die PDF-Dateien sind derzeit in den meisten Fällen leider nicht barrierefrei. Sollten Sie ein PDF benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch bei unserer Hotline unter +49(0)72 51.74-27 70. Diese informiert gern über die Inhalte der PDF-Dateien.

HILFREICHE PLÄNE ZUM DOWNLOAD

    
Die PDF-Dateien sind derzeit in den meisten Fällen leider nicht barrierefrei. Sollten Sie ein PDF benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch bei unserer Hotline unter +49(0)72 51.74-27 70. Diese informiert gern über die Inhalte der PDF-Dateien.