Informationen für Besucherinnen und Besucher mit Beeinträchtigungen
Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg gehören aufgrund ihrer einzigartigen Architektur sowie den historischen Hintergründen zu den schützenswerten Zeitzeugen und stehen daher unter Denkmalschutz. Eine völlige Gewährleistung der Barrierefreiheit ist daher bedauerlicherweise nicht in allen Bereichen möglich. Barrierefreiheit ist ein komplexes Thema. Dieser Herausforderung stellt sich das Schloss und der Schlossgarten Schwetzingen in einem fortlaufenden Prozess. Über den Stand der aktuellen Verbesserungen möchten wir Sie mit dieser Seite informieren.
SERVICEINFORMATIONEN
Rollstühle können bei uns ausgeliehen werden.
Wenn Sie Fragen oder Wünsche haben, wenden Sie sich einfach an unser Personal, alle helfen Ihnen gerne weiter! Sollten Sie noch
Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen auch gerne unter Telefon +49(0)62 02.81 486 zur Verfügung