Freitag, 14. Januar 2022

Schloss und Schlossgarten Schwetzingen | Allgemeines Seit 1. Januar 2022: Neue Preise und Richtlinien für Film- und Fotoaufnahmen

Schloss und Schlossgarten Schwetzingen sind beliebte Hintergrundmotive für Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen. Zum 1. Januar 2022 passen die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg nun die Richtlinien für das Fotografieren und Filmen rund um das einzigartige Ensemble an. Neu ist, dass künftig auch private Fotoshootings mit bis zu zehn Personen genehmigungs- und kostenpflichtig sind. Mit dem Jahreswechsel wurden darüber hinaus die Preise für die Jahreskarten erhöht. Mit dem Beginn der Sommersaison am 27. März folgen die Eintrittspreise für Einzelgäste.

EINDRUCKSVOLLE KULISSE

Die Gartenmoschee mit blühendem Kirschgarten, der Arionbrunnen mit Blumenbeeten vor dem Schlossgebäude oder das mediterrane Flair im Orangeriegarten: Schloss und Schlossgarten Schwetzingen sind eine eindrucksvolle wie beliebte Kulisse mit unzähligen Motiven für gewerbliche wie private Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen. Um den Schutz des Kulturdenkmals von außergewöhnlichen Rang zu gewährleisten, passen die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg zum 1. Januar 2022 die Nutzungsrichtlinien an. Für alle Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen im Schloss und Schlossgarten Schwetzingen ‒ ob privat oder gewerblich ‒ ist eine vorherige schriftliche Genehmigung erforderlich. Jede Anfrage wird im Einzelfall geprüft und entschieden. Der Einsatz von Drohnen auf dem Gelände ist wie das Überfliegen des Schlossgartenareals untersagt.

 

PRIVATE FEIERN UND ANLÄSSE

Für Aufnahmen im Schlossgarten mit bis zu zehn Personen ab 6 Jahren inklusive Fotograf oder Fotografin wird eine Pauschale in Höhe von 80,00 Euro erhoben. Das Ticket ist an der Schlosskasse erhältlich. Ab der 11. Person wird der jeweils gültige Garten-Eintrittspreis berechnet; der Zutritt mit Jahreskarte ist regulär möglich. In den historischen Innenräumen ist das Fotografieren nicht gestattet. Die Richtlinien gelten für Hochzeitspaare, die keine Trauzeremonie oder Feier auf dem Schlossareal gebucht haben, für private Familienfeste wie Taufen und Verlobungen, für Gäste in Kostümen und für Aufnahmen mit Tieren. Bilder, die im Schlossgarten privat entstanden sind, dürfen in den sozialen Netzwerken gepostet werden. Eine Veröffentlichung und gewerbliche Nutzung der Bilder auf Foto-Sharing-Plattformen wie Fotolia oder Shutterstock und in Online-Bilddatenbanken ist untersagt.

 

EINZELGÄSTE UND HOCHZEITEN

Für Einzelgäste ist das Fotografieren in den Museums- und Ausstellungsflächen für Erinnerungsfotos, zum eigenen Gebrauch und in geringem Umfang ohne Genehmigung möglich, sofern keine konservatorischen, markenrechtlichen oder organisatorischen Belange dagegensprechen. Der Führungsbetrieb darf nicht gestört werden. Fotografiert werden darf ausschließlich ohne Verwendung von Blitz, Stativ und Selfie-Stick. Paare, die ihre Hochzeit im Zirkelgebäude und in der Schlosskapelle feiern, erhalten vorab von der Schlossverwaltung Schwetzingen mit den Eintrittskarten für den Schlossgarten eine Genehmigung zugeschickt, die bei Bedarf bei der Gartenaufsicht vorzuzeigen ist.

 

GEWERBLICHE FOTOSHOOTINGS

Für gewerbliche Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen im Schloss und Schlossgarten Schwetzingen ist eine vorherige schriftliche Genehmigung erforderlich. Grundsätzlich gilt für alle Shootings der pflegliche Umgang mit dem historischen Monument und der Zweck der Aufnahmen. Die Nutzung von Fotografien von Hochzeitspaaren zur Eigenwerbung auf der eigenen Internetpräsenz oder in den sozialen Netzwerken ist für Fotografen und Fotografinnen unter der Angabe „Schloss Schwetzingen“ erlaubt. Eine Veröffentlichung und gewerbliche Nutzung der Bilder auf Foto-Sharing-Plattformen wie Fotolia oder Shutterstock und in Online-Bilddatenbanken ist auch Fotografen und Fotografinnen untersagt. Die ausführlichen Informationen, die Gartenordnung sowie das Antragsformular als PDF zum Download sind auf dem Internetportal der Staatlichen Schlösser und Gärten unter www.schloss-schwetzingen.de in der Rubrik Besuchsinformationen verfügbar.

 

NEUE PREISE AB 2022
Zum 1. Januar 2022 haben die Staatlichen Schlösser und Gärten die Eintrittspreise für Schloss und Schlossgarten Schwetzingen wegen gestiegener Unterhaltungs- und Personalkosten geändert. Mit dem Jahreswechsel erhöhte sich der Preis für Jahreskarten für den Schlossgarten von 30,00 auf 35,00 Euro für Erwachsene und von 15,00 auf 17,50 Euro für Ermäßigte. Mit dem offiziellen Start der Sommersaison am 27. März folgt die Preisanpassung der Eintritte für Einzelgäste: Für den Besuch des Schlossgartens bezahlen Erwachsene bis 29. Oktober 2022 8,00 Euro, Ermäßigte 4,00 Euro und Familien 20,00 Euro. Der Kombi-Eintritt für eine Schlossführung und den Besuch des Schlossgartens erhöht sich in der Sommersaison für Erwachsene auf 11,00 Euro pro Person, für Familien auf 27,50 Euro. Der Kombi-Eintritt für Ermäßigte beträgt 5,50 Euro. Ab 30. Oktober 2022 kostet ein Gartenticket für einen Erwachsenen 6,00 Euro, der Kombi-Eintritt 9,00 Euro.

 

INFORMATION
ÖFFNUNGSZEITEN

Schlossgarten

bis Samstag, 26. März 2022

Täglich 9:00 bis 17:00 Uhr, letzter Einlass 16:30 Uhr

 

PREISE

Garteneintritt

bis 26. März 2022

Erwachsene 5,00 €
Ermäßigte 2,50 €
Familien 12,50 €

 

Jahreskarte

seit 1. Januar 2022

Erwachsene 35,00 €

Ermäßigte 17,50 €

 

BESUCHSHINWEISE

Hinweise zu den geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen für einen Besuch gibt es aktuell unter www.schloss-schwetzingen.de.

 

INFORMATION UND KONTAKT

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

Schlossverwaltung Schwetzingen

Schloss Mittelbau

68723 Schwetzingen

E-Mail: info@schloss-schwetzingen.de

Telefon: +49 (0) 6202- 81486

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