Zwerge so weit das Auge reicht
Gartenzwerg ist nicht gleich Gartenzwerg: Wie groß die Vielfalt ist, davon können sich Besucherinnen und Besucher bei der Gartenzwergparade im Schlossgarten Schwetzingen selbst ein Bild machen. Auch dieses Jahr laden die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg zu der humorvollen Mitmachaktion in den Schlossgarten Schwetzingen. „Die ausgefallene Aktion sorgte im Vorjahr bei großen und kleinen Gäste für gute Laune. Deshalb haben wir uns entschieden, die Parade der Gartenzwerge im Schlossgarten zu wiederholen“, sagt Frank Krawczyk, Leiter des Bereichs Kommunikation und Marketing bei den Staatlichen Schlössern und Gärten. Besitzerinnen und Besitzer der kultigen Gnome können ihre privaten Gartenzwerge von Freitag, 3. März, bis Sonntag, 5. März, am Naturtheater beim Apollotempel Schau stellen. Zum Abschluss der Parade kürt eine Jury fünf ausgewählte Exemplare. „Wir sind schon sehr gespannt, welche außergewöhnlichen Zwerge sich dieses Jahr hier im Schlossgarten tummeln werden“, so Sandra Moritz, Leiterin der Schlossverwaltung Schwetzingen.
Ordentlich aber nicht spiessig
Der Einzug der Gartenzwerge soll möglichst übersichtlich und kontrolliert geschehen – daher hat sich die Schlossverwaltung ein Konzept zurechtgelegt: Besucherinnen und Besucher, die ihren Gartenzwerg am 3. März zur Parade anmelden, erhalten freien Eintritt in den Schlossgarten. Die Anmeldung der Gartenfiguren erfolgt im Besucherzentrum am Haupteingang zwischen 10.00 und 17.00 Uhr. Dort erhält jeder Zwerg eine Nummer und eine Meldekarte mit einer passenden Beschreibung zum Erscheinungsbild: Größe, Material und Besonderheiten des Gartenzwergs werden notiert, damit der Wichtel bei Abholung auch wieder in die richtigen Hände gelangt. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen ihre Gartenzwerge – in Reihenfolge der Meldezahl – selbst am Naturtheater beim Apollotempel auf.
Prämierung und Gewinn
„Wir möchten auch dieses Jahr Gartenzwerge in unterschiedlichen Kategorien prämieren“, erklärt Frank Krawczyk. Auf die Besitzerinnen und Besitzer der originellsten, skurrilsten, frechsten, schönsten und liebevollsten Zwerge wartet ein toller Gewinn. Damit ein Gartenzwerg für die abschließende Prämierung infrage kommt, müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein: Der Zwerg darf nicht kleiner als fünf Zentimeter sein, damit er sich nicht in den Weiten des Schlossgartens verliert. Auch nach oben hin sind ihm Grenzen gesetzt – die Gartenfiguren dürfen eine Höhe von maximal 150 Zentimetern nicht überschreiten. Insgesamt fünf Gewinnerinnen oder Gewinner können sich dann über jeweils zwei Schlosscards freuen. Die Schlosscard enthält 26 Eintrittskarten für eine Person und berechtigt zum einmaligen Besuch eines Monuments der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg. Ab dem ersten Besuchstag ist die Schlosscard dann ein Jahr lang gültig.
Regelungen zur Teilnahme
Nicht jeder Gartenzwerg wird auch zur Parade zugelassen – sittenwidrige und sexistische Darstellungen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso unerwünscht sind Exemplare aus essbarem Material, da der Schlossgarten Schwetzingen Heimat für viele Wildtiere ist. Wer seinen Gartenzwerg zur Parade anmeldet, muss ihn auch aus eigener Kraft am Naturtheater platzieren – und das ohne fahrbare Hilfsmittel. Denn Fahrzeuge jeglicher Art sind im Schlossgarten Schwetzingen nicht zugelassen. Auch wenn die Parade von Aufsichten bewacht wird, schließen die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg jegliche Haftung hinsichtlich Verlust und Beschädigung aus. Die Gartenzwerge können am Sonntag, 5. März von 9.00 bis 17.30 Uhr, gegen Vorlage der Meldekarte abgeholt werden. Der Eintritt ist auch bei Abholung frei. Gartenzwerge, die bis einschließlich 12. März nicht am Haupteingang abgeholt werden, werden verschenkt.
Service
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Anmeldung „Gartenzwergparade“
Freitag, 3. März, 9.00 bis 17.00 Uhr
Ein Gartenzwerg sollte mindestens fünf Zentimeter, maximal 150 Zentimeter hoch sein. Der Gartenzwerg muss von der Besitzerin oder vom Besitzer selbst in den Schlossgarten getragen werden. Die Nutzung eines Bollerwagens oder Fahrzeugs ist nicht gestattet. Da die Wildtiere im Schlossgarten auf Nahrungssuche gehen, darf ein Gartenzwerg nicht aus essbarem Material bestehen.
Abholung
Sonntag, 5. März 2023, 9.00 bis 17.30 Uhr
Die Gartenzwerge können am Sonntag, 3. März von 9.00 bis 17.30 Uhr, gegen Vorlage der Meldekarte abgeholt werden. Der Eintritt in den Schlossgarten ist zur Abholung frei. Zurückgebliebene Gartenzwerge werden nicht aufbewahrt. Gartenzwerge, die nicht bis einschließlich 12. März 2023 abgeholt werden, werden verschenkt. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg schließen jegliche Haftung hinsichtlich Verlust und Beschädigung aus. Die ausgestellten Gartenzwerge der Parade werden vom 3. bis 5. März 2023 bewacht.
Da es sich um eine familienfreundliche Parade handelt, behalten sich die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg das Recht vor, sexistische und sittenwidrige Darstellungen von der Parade auszuschließen.
ÖFFNUNGSZEITEN
Schlossgarten
bis Samstag, 25. März: Täglich 9.00 bis 17.00 Uhr, letzter Einlass 16.30 Uhr
PREISE
Garteneintritt
bis Samstag, 25. März: Erwachsene 6,00 €, ermäßigt 3,00 €, Familien 15,00 €
INFORMATION UND KONTAKT
Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Schlossverwaltung Schwetzingen
Schloss Mittelbau
68723 Schwetzingen
Telefon: +49(0)62 02-81486
info@schloss-schwetzingen.de