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Schloss und Schlossgarten Schwetzingen
Einzigartige Gartenanlage von europäischem Rang

Für Ihre PlanungenFragen und Antworten zu Ihrer Trauung in Schloss und Schlossgarten Schwetzingen

An welchen Stellen im Schloss und Schlossgarten sind Trauungen möglich?
  • Schlosskapelle: max. 80 Personen
  • Ausstellungssaal (nördlicher Zirkelbau): 70 bis 120 Personen, in Kombination mit der Feier im Kammermusiksaal.
  • Langer Saal (südlicher Zirkelbau): 90 bis 200 Personen, in Kombination mit der Feier im Jagdsaal.
  • Seepferdchengarten: maximal 180 Personen, in Kombination mit der Feier im Jagdsaal.
Ist eine kirchliche Trauung möglich?

Die Schlosskapelle hat kein Patrozinium, sie ist nicht geweiht und somit nicht einem bestimmten Heiligen gewidmet. 

Evangelische Trauzeremonie
Für Ihre Trauung vermieten wir die Schlosskapelle für einen Zeitraum von zwei Stunden. So haben Sie genügend Zeit für den Aufbau, die Zeremonie und den Abbau. Nehmen Sie bitte zuerst mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin Kontakt auf, um alle notwendigen Schritte und Genehmigungen zu klären.
In der Schlosskapelle können der Altar und die Fußbank genutzt werden. Sollten Sie dies wünschen, teilen Sie uns dies bitte bei der Reservierung mit.

Katholische Trauzeremonie
Eine Zeremonie im Sinne des katholischen Kirchenrechts ist in unserer ungeweihten Schlosskapelle leider nicht möglich. Unweit des Schlosses befindet sich die St. Pankratius Kirche, melden Sie sich bitte beim Pfarramt Schwetzingen. Zuständig für die Trauung ist das Pfarramt, bei dem Braut oder Bräutigam ihren Wohnsitz haben.

Wie machen wir einen Termin für unsere standesamtliche Trauung?

Die Termine für eine standesamtliche Trauung werden über das Standesamt organisiert. Ihre Anfrage richten Sie bitte an: 

Stadt Schwetzingen 
Standesamt
Raum 102 
Hebelstraße 3
68723 Schwetzingen 
Telefon: +49 (0) 62 02. 8 71 30
standesamt@schwetzingen.de 

Wann finden die standesamtlichen Trauungen in der Schlosskapelle statt?

In der Schlosskapelle traut das Standesamt immer an einem Samstagvormittag, von April bis Oktober jeweils um 10.00 Uhr, um 11.00 Uhr und um 12.00 Uhr. Die Samstags-Trautermine für das kommende Jahr können ab dem 1. September des laufenden Jahres verbindlich vorreserviert werden.

Diese Regelung gilt allerdings nur für Paare, von denen mindestens ein Partner aktuell in Schwetzingen gemeldet ist oder früher einmal hier gemeldet war. Sollten Sie nie hier gewohnt haben, müssten Sie zunächst die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt anmelden. Da die Anmeldung einer Eheschließung nur 6 Monate gültig ist, können Sie auch erst 6 Monate vor dem Trautermin die Eheschließung anmelden.

Weitere standesamtlichen Fragen kann Ihnen das Standesamt Schwetzingen oder das Standesamt an Ihrem Wohnort beantworten.

Wie lange dauert eine standesamtliche Trauung?

Die Zeremonie dauert je nach Art der Rede und Einbindung von Musik ca. 15 bis 25 Minuten.

Ist es möglich, unsere Trauung musikalisch zu begleiten?

Bringen Sie gerne Musiker oder Sänger mit. Eine Geige, Cello, Gitarre oder Keyboard passen gut zur Trauung. Die musikalische Begleitung ergänzt die Trauung wunderbar beim Einlaufen in die Kapelle, beim Ringtausch und beim Auslaufen. 

Sie können auch eine Bluetooth Box mitbringen. Eine Musikanlage gibt es nicht. 

Die Orgel in der Schlosskapelle kann durch unseren Organisten gespielt werden. Ihr Ansprechpartner ist Heinz-Georg Saalmüller, den Sie unter der Nummer 49 (0) 6 21.8 28 05 30 erreichen. 

Sprechen Sie die Musik auch mit Ihrem Standesbeamten, freien Trauredner oder Pfarrer ab.

Ist bei der Trauung Dekoration erlaubt? Gibt es besondere Vorgaben?

Blumenschmuck ist als Gesteck in einem kippsicheren Behälter gestattet. Kerzen sind im Windlicht (Glasbehälter) gestattet, die Flamme muss sich innerhalb des Behälters befinden. Dekoration an Stühlen, Türen, Fenstern, Wänden, Decken sind nicht gestattet. Bitte benutzen Sie keine Klebebänder. Das Aufstellen von Sonnenschirmen oder Pavillons ist auf dem historischen Gelände nicht erlaubt.

Die Dekoration muss zu Fuß zur Schlosskapelle gebracht werden, nutzen Sie gerne einen Bollerwagen oder eine Sackkarre. 

Bitte stimmen Sie alle Dekorationswünsche vorher mit uns ab.

Dürfen wir Luftballons steigen lassen oder Reis und Blüten streuen?

Das Streuen oder Werfen von Rosenblättern, Blüten, Reis oder ähnlichem ist nicht gestattet. Das Steigenlassen von Himmelslaternen / Luftballons / Tauben / Schmetterlingen ist ebenfalls nicht gestattet.

Ist eine freie Trauung möglich?

Ja, das ist möglich. Jedoch sollten eine standesamtliche und freie Trauung nicht am gleichen Tag stattfinden.

Die freie Trauung bietet Brautpaaren die Möglichkeit, sich auf ihre Art und Weise das Ja-Wort zu geben. Sie ist nicht rechtskräftig, eröffnet dafür aber große Flexibilität. Im Gegensatz zur standesamtlichen oder kirchlichen Trauung kann sie ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen gestaltet werden. Wir vermieten hierzu die Schlosskapelle für einen Zeitraum von zwei Stunden inklusive der vorhandenen Bestuhlung. So haben Sie genügend Zeit für den Aufbau, die Zeremonie und den Abbau.

Ist eine Trauung im Schlossgarten möglich?

Im Rahmen einer freien Trauung ist dies im Seepferdchengarten möglich. Voraussetzung ist, dass die Hochzeitsfeier im Jagdsaal stattfindet. 

Eine andere Stelle ist im Schlossgarten nicht vorgesehen. Auch die Gartenmoschee steht für Trauungen, Feiern und andere Events nicht zur Verfügung.

Was machen wir, wenn es am Tag der Trauung im Seepferdchengarten regnet?

Für Trauungen im Seepferdchengarten besteht die Möglichkeit, den Langen Saal als Regenvariante zu nutzen, ohne zusätzliche Saalmiete. Bei der Erstellung der Bestuhlungspläne durch unseren externen Dienstleister, Klemm & Junghans, wird gleichzeitig die Regenvariante berücksichtigt.

Die Entscheidung, ob die Trauung im Freien oder im Inneren stattfindet, muss eine Woche im Voraus getroffen werden. Als Beispiel: Wenn Ihre Trauung für einen Samstag geplant ist, muss die Entscheidung bis 15.00 Uhr am Freitag der Vorwoche gefällt werden. 

Gerne leiten wir Ihnen die Bestuhlungsmuster weiter, bitte sprechen Sie uns darauf an. Weitere kostenpflichtige Regenvarianten sind der Ausstellungssaal (bis maximal 120 Gäste) oder die Schlosskapelle (bis maximal 80 Gäste).

Darf während der Trauung in der Schlosskapelle fotografiert werden?

Die Schlosskapelle bedarf wegen ihres kulturhistorischen Wertes einer besonderen Schonung. Wir bitten Sie daher folgendes zu beachten: Führen Sie Aufnahmen so durch, dass Beschädigungen am Gebäude und Inventar vermieden werden. Folgen Sie den Anweisungen des Aufsichtspersonals. Etwaige Beschädigungen sind umgehend zu melden. 

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Fotografieren (siehe PDF unter Informationen im Überblick).

Sie erhalten mit den Vertragsunterlagen für die Anmietung der Schlosskapelle ein gesondertes Fotogestattungsticket. Dies gestattet das Fotografieren im Schlossgarten am Tag der Trauung (Außenbereiche). 

Bei Filmaufnahmen, auch am Handy, benötigen Sie eine Genehmigung durch den diensthabenden Standesbeamten.

Können wir nach der Trauung Hochzeitsfotos im Schlossgarten machen?

Ja. Sie erhalten mit den unterschriebenen Vertragsunterlagen für die Anmietung der Schlosskapelle oder der entsprechenden Festsäle ein gesondertes Fotogestattungsticket. Dies gestattet das Fotografieren in den Außenbereichen des Schlossgartens. 

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Fotografieren (siehe PDF unter Informationen im Überblick).

Sind Aufnahmen mit einer Drohne gestattet?

Aufnahmen mit Drohnen sind auf dem gesamten Schlossgartengelände, auch im Inneren, nicht gestattet.

Gibt es vor Ort genügend Parkplätze?

Bitte nutzen Sie die öffentlichen Parkplätze in der Stadt Schwetzingen. Diese sind fußläufig zu erreichen. Die nächsten Parkmöglichkeiten befinden sich auf dem Parkplatz Alter Messplatz (ca. 300 m Entfernung zum Schloss, 150 Parkplätze, kostenpflichtig) oder Parkplatz Karlsruher Straße (ca. 100 m Entfernung zum Schloss, 100 Parkplätze, kostenpflichtig).

Können wir mit dem Auto zur Schlosskapelle vorfahren?

Eine Einfahrt in den Schlossgarten und den Ehrenhof mit dem Brautauto ist nicht möglich. 

Können wir mit der Kutsche oder unserem Pferd in den Schlossgarten oder Ehrenhof einfahren / reiten?

Leider nein. Eine Einfahrt mit der Kutsche ist leider nicht möglich. Pferde und Kutschen sind auf dem gesamten Schlossgartengelände nicht gestattet.

Kann unser Hund bei der Trauung anwesend sein?

Leider sind Tiere in allen Gebäuden des Schlossgartens nicht gestattet. Im Schlossgarten ist das Spazieren mit Hunden an der kurzen Leine gestattet (keine Teleskopleinen).

Können wir einen Sektempfang vor der Schlosskapelle durchführen?

Aus konservatorischen Gründen ist ein Sektempfang innerhalb der Schlosskapelle und im Ehrenhof leider nicht möglich. Eigenbewirtschaftung ist auch im Schlossgarten nicht gestattet. Das Team vom Schlossrestaurant Theodors, unserem exklusiven Caterer, steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen weiterzuhelfen. 

Schlossgastronomie Schwetzingen
Andreas Bante
Postfach 1825
68723 Schwetzingen
Telefon: +49 (0) 6202.93-300
Telefax: +49 (0) 6202.93-3033
info@schlossrestaurant-schwetzingen.de

Können wir im Schloss Festsäle für unsere Hochzeitsfeier anmieten?

Gerne können Sie auch unsere Räumlichkeiten für Ihre anschließende Hochzeitsfeier anmieten. Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gerne.

Unsere Ansprechpartnerin:
Katja Nowotny
Schlossverwaltung Schwetzingen
Schloss Mittelbau
68723 Schwetzingen
Telefon +49 (0) 6202.81-472
katja.nowotny@ssg.bwl.de

Können wir mit unserer Hochzeitsgesellschaft kostenfrei in den Schlossgarten?

Der Besuch des Schlossgartens ist kostenpflichtig. Der Eintritt ist für Ihre Hochzeitsgesellschaft bereits in der Saalmiete inkludiert. Wir schicken Ihnen mit dem unterschriebenen Mietvertrag personalisierte Eintrittskarten für den Schlossgarten zu. Dafür teilen Sie uns bitte die Anzahl der benötigten Karten rechtzeitig mit (mindestens 4 Wochen im Voraus, idealerweise bei Reservierung).

Bitte verteilen Sie diese Eintrittskarten an Ihre Gäste. Nicht benötigte Eintrittskarten entsorgen Sie bitte. Am Tag der Feier geben Ihre Gäste das Ticket am Einlass zum Garten ab. Kinder unter 6 Jahren sowie das Brautpaar selbst benötigen keine Eintrittskarten. 

Falls Sie bereits im Besitz eigener Jahreskarten sind, können Sie diese selbstverständlich nutzen.

Zu welchen Zeiten ist der Schlossgarten geöffnet?

Der Schlossgarten ist täglich geöffnet. 
Sommerzeit: 09.00 – 20.00 Uhr 
Winterzeit: 09.00 – 17.00 Uhr 
Der Haupteingang, am Schlossplatz, schließt zu den oben genannten Zeiten. Bis zu dieser Uhrzeit ist es Ihren Gästen möglich vom Hotelzimmer zu den Festsälen zu gelangen. 

Bitte teilen Sie dies Ihren Gästen mit, damit sich jeder darauf einstellen kann. Nach Schließung des Gartens können Sie auch über die Drehtore zum Hotel / Auto gelangen.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Gerne möchten wir Sie informieren, dass wir Ihre Daten verarbeiten und speichern, solange diese für die Erfüllung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten erforderlich sind.